Tipps für die Personalplanung und -führung in jungen Unternehmen
Die Personalplanung und -führung spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg junger Unternehmen. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung einer ...
Netto ist Brutto minus Sozialversicherung (18,07 % für Angestellte und Arbeiter, in Wien 18,32 %) minus Lohnsteuer nach dem Tarif 2026, abzüglich der Absetzbeträge. Bei 3.000 EUR brutto bleiben 2026 rund 2.174 EUR netto im Monat (in Wien 2.169 EUR), Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen mit je etwa 2.357 EUR netto dazu. Gib dein Gehalt ein, der Rechner zeigt Netto, Abzüge und die vollen Dienstgeberkosten.
Angestellte und Arbeiter (ASVG), 14 Gehälter, Lohnsteuertarif 2026.
| Position | Monat (laufend) | Sonderzahlung (je) | Jahr gesamt |
|---|---|---|---|
| Brutto | – | – | – |
| Sozialversicherung (DN) | – | – | – |
| Lohnsteuer | – | – | – |
| Netto | – | – | – |
Gesamtkosten pro Jahr: – (– pro Monat im Schnitt)
| Brutto / Monat | SV | Lohnsteuer | Netto / Monat | Netto / Jahr |
|---|
Näherung ohne Gewähr: Der Rechner bildet den Lohnsteuertarif 2026, die SV-Werte 2026 und die wichtigsten Absetzbeträge ab. Kollektivvertragliche Zulagen, Sachbezüge, Überstunden, Freibetragsbescheide, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und die Arbeitnehmerveranlagung sind nicht enthalten. Bei Bundesland Wien rechnet der Rechner mit dem seit 2026 erhöhten Wohnbauförderungsbeitrag von je 0,75 % (Dienstnehmer und Dienstgeber). Die Dienstgeberkosten sind Richtwerte ohne den Freibetrag für DB, DZ und Kommunalsteuer, der nur Betrieben mit einer Lohnsumme unter 1.460 EUR im Monat zusteht. Keine Steuerberatung.
Die Berechnung folgt der Lohnverrechnung für Dienstnehmer nach dem ASVG in vier Schritten. Zuerst wird vom laufenden Monatsbrutto der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen: 18,07 % bei Angestellten und Arbeitern, zusammengesetzt aus Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % sowie je 0,5 % Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag. In Wien beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag seit 1. Jänner 2026 0,75 %, der Dienstnehmeranteil dort also 18,32 %; der Rechner berücksichtigt das über die Bundesland-Auswahl. Beitragspflichtig ist der Bezug bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 EUR im Monat (2026). Wer unter 2.630 EUR verdient, zahlt einen verminderten Arbeitslosenversicherungsbeitrag zwischen 0 und 2 %.
Im zweiten Schritt entsteht die Lohnsteuerbemessungsgrundlage: Brutto minus Sozialversicherung minus Pendlerpauschale minus das Werbungskostenpauschale von 132 EUR im Jahr. Dieser Monatswert wird auf das Jahr hochgerechnet und mit dem Einkommensteuertarif 2026 besteuert. Der Tarif ist progressiv, jede Stufe gilt nur für den Einkommensteil innerhalb der Stufe:
| Jahreseinkommen 2026 | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 EUR | 0 % |
| 13.539 bis 21.992 EUR | 20 % |
| 21.992 bis 36.458 EUR | 30 % |
| 36.458 bis 70.365 EUR | 40 % |
| 70.365 bis 104.859 EUR | 48 % |
| 104.859 bis 1.000.000 EUR | 50 % |
| über 1.000.000 EUR | 55 % |
Drittens werden vom Zwölftel der Jahressteuer die Absetzbeträge abgezogen: zuerst der Familienbonus Plus (2.000 EUR pro Jahr je Kind unter 18, 700 EUR ab 18), danach der Verkehrsabsetzbetrag von 496 EUR im Jahr und, falls zutreffend, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (612 EUR bei einem Kind, 828 EUR bei zwei, 1.101 EUR bei drei Kindern, je 273 EUR für jedes weitere). Die Lohnsteuer kann dabei nicht unter null fallen; eine Negativsteuer gibt es nur über die Arbeitnehmerveranlagung.
Viertens kommen die Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nach § 67 EStG begünstigt besteuert. Von der Sonderzahlung gehen 17,07 % Sozialversicherung ab (ohne AK-Umlage und Wohnbauförderung, bis 13.860 EUR im Jahr), dann bleiben 620 EUR steuerfrei und der Rest wird mit 6 % besteuert, solange die Sonderzahlungen das Jahressechstel nicht übersteigen. Bei 14 Gehältern entsprechen die beiden Sonderzahlungen genau dem Jahressechstel. Liegen die Sonderzahlungen nach Abzug der SV unter der Freigrenze von 2.615 EUR, fällt gar keine Steuer an.
Ein Angestellter in Wien verdient 3.600 EUR brutto, 14-mal im Jahr, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale. Die Sozialversicherung beträgt in Wien 18,32 % von 3.600 EUR, also 659,52 EUR. Die Bemessungsgrundlage ist 3.600 minus 659,52 minus 11 EUR Werbungskostenpauschale, also 2.929,48 EUR im Monat oder 35.153,76 EUR im Jahr. Darauf ergibt der Tarif 2026 eine Jahressteuer von 5.639,13 EUR (20 % auf 8.453 EUR plus 30 % auf 13.161,76 EUR), pro Monat 469,93 EUR. Abzüglich des Verkehrsabsetzbetrags von 41,33 EUR bleiben 428,59 EUR Lohnsteuer. Netto: 3.600 minus 659,52 minus 428,59 gleich 2.511,89 EUR. In den anderen Bundesländern (18,07 % SV) wären es 2.518,19 EUR.
Das Urlaubsgeld von 3.600 EUR brutto verliert 614,52 EUR Sozialversicherung (17,07 %) und 160,53 EUR Lohnsteuer (6 % auf den Betrag über dem Freibetrag), es bleiben 2.824,95 EUR netto. Übers Jahr summiert sich das auf 35.793 EUR netto bei 50.400 EUR brutto. Der effektive Lohnsteuersatz liegt damit bei 10,8 %, die gesamte Abgabenquote inklusive Sozialversicherung bei 29,0 %.
Für den Arbeitgeber endet die Rechnung nicht beim Brutto. Auf die 50.400 EUR kommen 21,23 % Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung in Wien (20,98 % in den anderen Bundesländern, auf Sonderzahlungen 20,48 %), 1,53 % Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse, 3,7 % Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, 0,36 % Zuschlag zum DB in Wien und 3 % Kommunalsteuer. Die Gesamtkosten liegen bei rund 65.400 EUR im Jahr, also etwa dem 1,3-fachen des Bruttogehalts. Wer Personal plant, rechnet deshalb mit diesem Faktor, nicht mit dem Brutto.
Die Tabelle im Rechner zeigt die Spanne von 2.000 bis 6.000 EUR brutto mit deinen Einstellungen. Ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale gelten 2026 in Wien diese Richtwerte pro Monat, jeweils 14-mal (in den anderen Bundesländern liegt das Netto wegen des niedrigeren Wohnbauförderungsbeitrags um 4 bis 9 EUR im Monat höher):
| Brutto / Monat | Netto / Monat | Netto / Jahr | Kosten Arbeitgeber / Jahr |
|---|---|---|---|
| 2.000 EUR | 1.623 EUR | 22.745 EUR | 36.320 EUR |
| 2.500 EUR | 1.900 EUR | 26.774 EUR | 45.400 EUR |
| 3.000 EUR | 2.169 EUR | 30.740 EUR | 54.479 EUR |
| 4.000 EUR | 2.719 EUR | 38.899 EUR | 72.639 EUR |
| 5.000 EUR | 3.209 EUR | 46.339 EUR | 90.799 EUR |
| 6.000 EUR | 3.699 EUR | 53.779 EUR | 108.959 EUR |
Auffällig ist der Sprung bei 2.000 EUR: Dort greift der verminderte Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sodass die Sozialversicherung nur 15,12 % ausmacht (Wien 15,37 %). Ab 2.630 EUR gilt der volle Satz von 18,07 % beziehungsweise 18,32 % in Wien.
2026 bleiben bei 3.000 EUR brutto rund 2.174 EUR netto im Monat (Angestellte, ohne Absetzbeträge außer dem Verkehrsabsetzbetrag); in Wien sind es wegen des höheren Wohnbauförderungsbeitrags 2.169 EUR. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bringen zusätzlich je etwa 2.357 EUR netto, das Jahresnetto liegt bei rund 30.800 EUR (Wien 30.740 EUR).
Auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen nur 6 % Lohnsteuer an, nach einem Freibetrag von 620 EUR und innerhalb des Jahressechstels. Die Sozialversicherung ist mit 17,07 % ebenfalls niedriger als beim laufenden Bezug, weil AK-Umlage und Wohnbauförderungsbeitrag entfallen.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2026 6.930 EUR, für Sonderzahlungen 13.860 EUR im Jahr. Für Einkommensteile darüber fallen keine SV-Beiträge mehr an, die Lohnsteuer steigt aber weiter. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei 551,10 EUR im Monat.
Ja. Seit der Angleichung der SV-Beitragssätze zahlen Arbeiter und Angestellte denselben Dienstnehmeranteil von 18,07 % (Wien 18,32 %). Unterschiede gibt es nur bei Sonderregelungen, etwa für Lehrlinge, freie Dienstnehmer oder Landarbeiter, die der Rechner nicht abbildet.
Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskostenbetrag und mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Trag den Monatsbetrag laut Pendlerrechner des BMF ein. Der zusätzliche Pendlereuro und der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag für niedrige Einkommen sind nicht enthalten.
Als Faustregel etwa das 1,3-fache des Bruttojahresgehalts: Dienstgeberanteil SV rund 21 %, Betriebliche Vorsorge 1,53 %, DB 3,7 %, DZ 0,31 bis 0,40 % je Bundesland und 3 % Kommunalsteuer. Die Tabelle zeigt den Wert je Gehaltsstufe. Nicht enthalten sind Sachkosten, Arbeitsplatz und Ausfallzeiten.