Rechner · Stand 2026

Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026

Netto ist Brutto minus Sozialversicherung (18,07 % für Angestellte und Arbeiter, in Wien 18,32 %) minus Lohnsteuer nach dem Tarif 2026, abzüglich der Absetzbeträge. Bei 3.000 EUR brutto bleiben 2026 rund 2.174 EUR netto im Monat (in Wien 2.169 EUR), Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen mit je etwa 2.357 EUR netto dazu. Gib dein Gehalt ein, der Rechner zeigt Netto, Abzüge und die vollen Dienstgeberkosten.

Brutto-Netto-Rechner 2026

Angestellte und Arbeiter (ASVG), 14 Gehälter, Lohnsteuertarif 2026.

Näherung, Stand 2026
EUR
EUR

Netto pro Monat (12x)
Netto je Sonderzahlung
Netto pro Jahr
Sozialversicherung pro Jahr
Lohnsteuer pro Jahr
Effektiver Steuersatz
Aufschlüsselung deiner Abrechnung
PositionMonat (laufend)Sonderzahlung (je)Jahr gesamt
Brutto
Sozialversicherung (DN)
Lohnsteuer
Netto

Was der Arbeitgeber zahlt (Richtwert)

Gesamtkosten pro Jahr: ( pro Monat im Schnitt)

  • Bruttobezüge (inkl. Sonderzahlungen)
  • Dienstgeberanteil SV ( laufend, 20,48 % Sonderzahlung)
  • Betriebliche Vorsorge, Abfertigung neu (1,53 %)
  • Dienstgeberbeitrag FLAF, DB (3,7 %)
  • Zuschlag zum DB, DZ ()
  • Kommunalsteuer (3 %)
Brutto-Netto-Tabelle 2026: 2.000 bis 6.000 EUR (mit deinen Einstellungen, 14 Gehälter)
Brutto / MonatSVLohnsteuerNetto / MonatNetto / Jahr

Näherung ohne Gewähr: Der Rechner bildet den Lohnsteuertarif 2026, die SV-Werte 2026 und die wichtigsten Absetzbeträge ab. Kollektivvertragliche Zulagen, Sachbezüge, Überstunden, Freibetragsbescheide, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und die Arbeitnehmerveranlagung sind nicht enthalten. Bei Bundesland Wien rechnet der Rechner mit dem seit 2026 erhöhten Wohnbauförderungsbeitrag von je 0,75 % (Dienstnehmer und Dienstgeber). Die Dienstgeberkosten sind Richtwerte ohne den Freibetrag für DB, DZ und Kommunalsteuer, der nur Betrieben mit einer Lohnsumme unter 1.460 EUR im Monat zusteht. Keine Steuerberatung.

Wie der Brutto-Netto-Rechner rechnet

Die Berechnung folgt der Lohnverrechnung für Dienstnehmer nach dem ASVG in vier Schritten. Zuerst wird vom laufenden Monatsbrutto der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen: 18,07 % bei Angestellten und Arbeitern, zusammengesetzt aus Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % sowie je 0,5 % Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag. In Wien beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag seit 1. Jänner 2026 0,75 %, der Dienstnehmeranteil dort also 18,32 %; der Rechner berücksichtigt das über die Bundesland-Auswahl. Beitragspflichtig ist der Bezug bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 EUR im Monat (2026). Wer unter 2.630 EUR verdient, zahlt einen verminderten Arbeitslosenversicherungsbeitrag zwischen 0 und 2 %.

Im zweiten Schritt entsteht die Lohnsteuerbemessungsgrundlage: Brutto minus Sozialversicherung minus Pendlerpauschale minus das Werbungskostenpauschale von 132 EUR im Jahr. Dieser Monatswert wird auf das Jahr hochgerechnet und mit dem Einkommensteuertarif 2026 besteuert. Der Tarif ist progressiv, jede Stufe gilt nur für den Einkommensteil innerhalb der Stufe:

Jahreseinkommen 2026Grenzsteuersatz
bis 13.539 EUR0 %
13.539 bis 21.992 EUR20 %
21.992 bis 36.458 EUR30 %
36.458 bis 70.365 EUR40 %
70.365 bis 104.859 EUR48 %
104.859 bis 1.000.000 EUR50 %
über 1.000.000 EUR55 %

Drittens werden vom Zwölftel der Jahressteuer die Absetzbeträge abgezogen: zuerst der Familienbonus Plus (2.000 EUR pro Jahr je Kind unter 18, 700 EUR ab 18), danach der Verkehrsabsetzbetrag von 496 EUR im Jahr und, falls zutreffend, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (612 EUR bei einem Kind, 828 EUR bei zwei, 1.101 EUR bei drei Kindern, je 273 EUR für jedes weitere). Die Lohnsteuer kann dabei nicht unter null fallen; eine Negativsteuer gibt es nur über die Arbeitnehmerveranlagung.

Viertens kommen die Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nach § 67 EStG begünstigt besteuert. Von der Sonderzahlung gehen 17,07 % Sozialversicherung ab (ohne AK-Umlage und Wohnbauförderung, bis 13.860 EUR im Jahr), dann bleiben 620 EUR steuerfrei und der Rest wird mit 6 % besteuert, solange die Sonderzahlungen das Jahressechstel nicht übersteigen. Bei 14 Gehältern entsprechen die beiden Sonderzahlungen genau dem Jahressechstel. Liegen die Sonderzahlungen nach Abzug der SV unter der Freigrenze von 2.615 EUR, fällt gar keine Steuer an.

Rechenbeispiel: 3.600 EUR brutto im Monat

Ein Angestellter in Wien verdient 3.600 EUR brutto, 14-mal im Jahr, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale. Die Sozialversicherung beträgt in Wien 18,32 % von 3.600 EUR, also 659,52 EUR. Die Bemessungsgrundlage ist 3.600 minus 659,52 minus 11 EUR Werbungskostenpauschale, also 2.929,48 EUR im Monat oder 35.153,76 EUR im Jahr. Darauf ergibt der Tarif 2026 eine Jahressteuer von 5.639,13 EUR (20 % auf 8.453 EUR plus 30 % auf 13.161,76 EUR), pro Monat 469,93 EUR. Abzüglich des Verkehrsabsetzbetrags von 41,33 EUR bleiben 428,59 EUR Lohnsteuer. Netto: 3.600 minus 659,52 minus 428,59 gleich 2.511,89 EUR. In den anderen Bundesländern (18,07 % SV) wären es 2.518,19 EUR.

Das Urlaubsgeld von 3.600 EUR brutto verliert 614,52 EUR Sozialversicherung (17,07 %) und 160,53 EUR Lohnsteuer (6 % auf den Betrag über dem Freibetrag), es bleiben 2.824,95 EUR netto. Übers Jahr summiert sich das auf 35.793 EUR netto bei 50.400 EUR brutto. Der effektive Lohnsteuersatz liegt damit bei 10,8 %, die gesamte Abgabenquote inklusive Sozialversicherung bei 29,0 %.

Für den Arbeitgeber endet die Rechnung nicht beim Brutto. Auf die 50.400 EUR kommen 21,23 % Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung in Wien (20,98 % in den anderen Bundesländern, auf Sonderzahlungen 20,48 %), 1,53 % Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse, 3,7 % Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, 0,36 % Zuschlag zum DB in Wien und 3 % Kommunalsteuer. Die Gesamtkosten liegen bei rund 65.400 EUR im Jahr, also etwa dem 1,3-fachen des Bruttogehalts. Wer Personal plant, rechnet deshalb mit diesem Faktor, nicht mit dem Brutto.

Typische Werte 2026 im Überblick

Die Tabelle im Rechner zeigt die Spanne von 2.000 bis 6.000 EUR brutto mit deinen Einstellungen. Ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale gelten 2026 in Wien diese Richtwerte pro Monat, jeweils 14-mal (in den anderen Bundesländern liegt das Netto wegen des niedrigeren Wohnbauförderungsbeitrags um 4 bis 9 EUR im Monat höher):

Brutto / MonatNetto / MonatNetto / JahrKosten Arbeitgeber / Jahr
2.000 EUR1.623 EUR22.745 EUR36.320 EUR
2.500 EUR1.900 EUR26.774 EUR45.400 EUR
3.000 EUR2.169 EUR30.740 EUR54.479 EUR
4.000 EUR2.719 EUR38.899 EUR72.639 EUR
5.000 EUR3.209 EUR46.339 EUR90.799 EUR
6.000 EUR3.699 EUR53.779 EUR108.959 EUR

Auffällig ist der Sprung bei 2.000 EUR: Dort greift der verminderte Arbeitslosenversicherungsbeitrag, sodass die Sozialversicherung nur 15,12 % ausmacht (Wien 15,37 %). Ab 2.630 EUR gilt der volle Satz von 18,07 % beziehungsweise 18,32 % in Wien.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bleibt von 3.000 EUR brutto netto in Österreich?

2026 bleiben bei 3.000 EUR brutto rund 2.174 EUR netto im Monat (Angestellte, ohne Absetzbeträge außer dem Verkehrsabsetzbetrag); in Wien sind es wegen des höheren Wohnbauförderungsbeitrags 2.169 EUR. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bringen zusätzlich je etwa 2.357 EUR netto, das Jahresnetto liegt bei rund 30.800 EUR (Wien 30.740 EUR).

Warum ist die Sonderzahlung netto höher als das Monatsgehalt?

Auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen nur 6 % Lohnsteuer an, nach einem Freibetrag von 620 EUR und innerhalb des Jahressechstels. Die Sozialversicherung ist mit 17,07 % ebenfalls niedriger als beim laufenden Bezug, weil AK-Umlage und Wohnbauförderungsbeitrag entfallen.

Was ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2026 6.930 EUR, für Sonderzahlungen 13.860 EUR im Jahr. Für Einkommensteile darüber fallen keine SV-Beiträge mehr an, die Lohnsteuer steigt aber weiter. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei 551,10 EUR im Monat.

Gilt der Rechner auch für Arbeiter?

Ja. Seit der Angleichung der SV-Beitragssätze zahlen Arbeiter und Angestellte denselben Dienstnehmeranteil von 18,07 % (Wien 18,32 %). Unterschiede gibt es nur bei Sonderregelungen, etwa für Lehrlinge, freie Dienstnehmer oder Landarbeiter, die der Rechner nicht abbildet.

Wie wird die Pendlerpauschale berücksichtigt?

Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskostenbetrag und mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Trag den Monatsbetrag laut Pendlerrechner des BMF ein. Der zusätzliche Pendlereuro und der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag für niedrige Einkommen sind nicht enthalten.

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?

Als Faustregel etwa das 1,3-fache des Bruttojahresgehalts: Dienstgeberanteil SV rund 21 %, Betriebliche Vorsorge 1,53 %, DB 3,7 %, DZ 0,31 bis 0,40 % je Bundesland und 3 % Kommunalsteuer. Die Tabelle zeigt den Wert je Gehaltsstufe. Nicht enthalten sind Sachkosten, Arbeitsplatz und Ausfallzeiten.

Grenzen der Berechnung

  • Der Rechner ist eine Näherung für Angestellte und Arbeiter nach ASVG mit gleichbleibendem Monatsbezug. Schwankende Bezüge, Überstunden, Zulagen, Sachbezüge (zum Beispiel Firmenwagen) und Prämien verändern Sozialversicherung, Jahressechstel und Lohnsteuer.
  • Nicht abgebildet sind Freibetragsbescheide, der Kindermehrbetrag, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag samt Zuschlag, die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) sowie die Einkommensgrenze des Partners beim Alleinverdienerabsetzbetrag.
  • Die Dienstgeberkosten sind Richtwerte. Der Freibetrag für DB, DZ und Kommunalsteuer gilt nur, wenn die gesamte Lohnsumme des Betriebs unter 1.460 EUR im Monat liegt, und ist deshalb nicht berücksichtigt; die Kommunalsteuer kann für Lehrlinge entfallen, und die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) ist nicht enthalten.
  • Das Ergebnis ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist die Abrechnung deiner Lohnverrechnung beziehungsweise der Bescheid des Finanzamts.

Quellen (Stand 2026)

  • Bundesministerium für Finanzen (BMF): Steuertarif und Steuerabsetzbeträge 2026, Übersicht Steuerabsetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag 496 EUR, AVAB/AEAB 612/828/1.101 EUR, Familienbonus Plus 2.000/700 EUR).
  • Einkommensteuergesetz 1988: § 33 (Tarif und Absetzbeträge), § 67 (sonstige Bezüge: Freibetrag 620 EUR, Freigrenze 2.615 EUR, Jahressechstel), § 16 Abs. 3 (Werbungskostenpauschale).
  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Beitragsrechtliche Werte 2026, Höchstbeitragsgrundlage 6.930 EUR, Geringfügigkeitsgrenze 551,10 EUR, verminderter AV-Beitrag; Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags in Wien auf je 0,75 % ab 1. Jänner 2026 (Wiener Wohnbauförderungsbeitragsgesetz).
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Dienstgeberbeitrag zum FLAF 3,7 %, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag je Bundesland 2026, Kommunalsteuergesetz 1993 (3 %).
  • Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG): Beitrag 1,53 %.